Umzug nach Zürich 2026: Checkliste für die ersten 30 Tage

Die Reihenfolge, die klappt

Buch deinen Anmeldetermin am Tag deiner Ankunft und melde dich innert 14 Tagen nach dem Einzug persönlich an. Hol dir mit deinem Pass eine Prepaid-SIM, eröffne ein Bankkonto, sobald du eine Schweizer Adresse hast, und schliess innert drei Monaten eine Krankenkasse ab. Die AHV-Nummer und die Serafe-Rechnung für Radio und Fernsehen kommen von selbst.

Viele Checklisten hören bei «bei der Gemeinde anmelden» auf. In der Stadt Zürich hat dieser Schritt einen Namen, eine Adresse, ein Buchungssystem und im Oktober 2026 eine Warteliste, und mehrere spätere Schritte können erst beginnen, wenn er erledigt ist. Deshalb ist das hier eine Liste in der richtigen Reihenfolge, mit der offiziellen Quelle zu jedem Schritt und den Preisen, wie sie im Oktober 2026 gelten, inklusive derer, die sich im Dezember und Januar ändern.

Deine ersten Monate, der Reihe nach

Die Reihenfolge zählt mehr als das Tempo. Für eine SIM-Karte brauchst du nur deinen Pass, deshalb kommt sie zuerst. Für die Anmeldung brauchst du einen unterschriebenen Mietvertrag und deinen Arbeitsvertrag, und erst sie macht fast alles andere möglich: deinen Ausländerausweis, dein Recht auf ein Bankkonto und deinen Eintrag im Einwohnerregister, nach dem die Radio- und Fernsehabgabe verrechnet wird. Die Krankenkasse hat die längste Frist, und wer sie verpasst, zahlt einen Zuschlag.

Ablauf der Reihe nach: Tag 1 Prepaid-SIM und Termin buchen; bis Tag 14 persönlich anmelden; danach Bankkonto, Ausländerausweis, Serafe-Rechnung und AHV-Nummer; bis Monat 3 Krankenkasse; bis Monat 12 Schweizer Führerausweis.
Die Reihenfolge der ersten Schritte nach dem Umzug nach Zürich und was jeder davon braucht. Unsere Zusammenfassung der in diesem Artikel verlinkten offiziellen Quellen.

Bietet dein Arbeitgeber einen Relocation-Service an, übernimmt er oft einen Teil davon, die Fristen bleiben aber deine. Fang mit dem Schritt an, bei dem es eine Warteschlange gibt.

Bevor du ankommst: was ins Gepäck gehört

Zum Anmeldetermin brauchst du neben dir selbst vier Dinge: einen Pass, einen Mietvertrag, deinen Arbeitsvertrag und, wenn du nicht aus der EU oder EFTA kommst, das Schreiben, das bestätigt, dass deine Bewilligung zugesichert ist.

Dieser letzte Teil beginnt lange vor dem Flug. Bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten beantragt der Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung beim kantonalen Amt für Wirtschaft, das Staatssekretariat für Migration muss zustimmen, und erst dann ermächtigt das kantonale Migrationsamt die Schweizer Vertretung, dir das Visum auszustellen, oder es gibt deinem Arbeitgeber eine schriftliche Zusicherung der Bewilligung, wenn du kein Visum brauchst. Die Seite des Kantons zur Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen beschreibt diese Schritte und die Kontingente für 2026: 8500 Bewilligungen für Fachkräfte aus Drittstaaten, dazu separat 3500 für britische Staatsangehörige. Bring diese Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder die Ermächtigung zur Visumserteilung zum Termin mit, so verlangt es die Liste der Stadt.

Der Mietvertrag ist das andere frühe Dokument. Die Stadt akzeptiert einen Mietvertrag, einen Untermietvertrag oder einen Wohnungsausweis, und auch eine Einzugsanzeige. Wer dich unterbringt, ob Vermieterin, Hauptmieter oder Gastgeberin, muss deinen Einzug selbst bei der Stadt melden, und zwar innert 14 Tagen. Das ist gut zu wissen, wenn du in einer Untermiete oder im Gästezimmer von Freunden startest.

Mit diesen Papieren ist der erste Tag kurz.

Tag 1: Schweizer Handynummer, nur mit dem Pass

Eine Prepaid-SIM ist das Einzige, was du schon am ersten Tag erledigen kannst, denn das Schweizer Recht verlangt dafür nicht mehr als einen Ausweis.

Nach Bundesrecht muss der Mobilfunkanbieter deine Identität prüfen, wenn er die SIM abgibt oder den Dienst freischaltet, und die Verordnung zählt auf, was gilt: ein schweizerischer oder ausländischer Pass, eine schweizerische oder ausländische Identitätskarte oder ein Schweizer Ausländerausweis. Dein Pass reicht. Der Anbieter erfasst auch deine Adresse, gib also die an, in die du einziehst.

Es ist einfacher, von Anfang an überall dieselbe Schweizer Nummer anzugeben: beim Arbeitgeber, bei der Vermieterin und bei den Ämtern weiter unten. Buch noch am selben Abend deinen Anmeldetermin, denn dort beginnt das Warten.

Wo meldest du dich in Zürich an, und bis wann?

Beim Personenmeldeamt, innert 14 Tagen nach dem Einzug, persönlich und nur mit Termin. Falls du vom Kreisbüro gelesen hast: Das gibt es nicht mehr.

Die Stadt hat ihre zwölf Kreisbüros am 12. Juni 2023 zu drei Standorten zusammengelegt und damals geschrieben: «Die Bezeichnung ‹Kreisbüro› wird künftig nicht mehr gebraucht.» Ältere Ratgeber schicken dich noch in ein Kreisbüro, und ohne Termin vorbeigehen ist nicht mehr möglich. Auf der Seite der Stadt zum Zuzug aus dem Ausland steht, dass du dich innert 14 Tagen anmelden musst, dass du dafür einen Termin brauchst, dass Zuzügerinnen und Zuzüger aus dem Ausland persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Süd vorsprechen und dass die Anmeldung erst möglich ist, wenn du tatsächlich eingezogen bist. Eine Familie meldet sich gemeinsam an, und alle müssen mitkommen.

Der Haken ist die Warteschlange. Im Oktober 2026 warnte die Stadt auf dieser Seite, dass ein Teil der freien Termine erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist liegt. Der Rat der Stadt: trotzdem den nächsten freien Termin buchen, über das Kontaktformular eine Fristverlängerung beantragen und mit der Funktion «Termin umbuchen» in der Bestätigungsmail regelmässig nach früheren Terminen schauen, die frei werden.

Screenshot der Seite der Stadt Zürich zum Zuzug aus dem Ausland: Anmeldung innert 14 Tagen beim Personenmeldeamt, nur mit Termin; Hinweis, dass Termine teils nach der Frist liegen; Liste der Unterlagen und Gebühren.
Die Zuzugsseite der Stadt Zürich: die 14-Tage-Frist, der Hinweis zu den Terminen und die Liste der Unterlagen und Gebühren. Quelle: stadt-zuerich.ch, gelesen am 17. Oktober 2026.

Das bringst du laut dieser Liste mit: Pass oder Identitätskarte, Mietvertrag oder Einzugsanzeige, die Zusicherung der Bewilligung oder die Ermächtigung zur Visumserteilung, falls du eine hast, und deinen Arbeitsvertrag. Ziehen Ehepaare gemeinsam zu, bringen sie den Eheschein im Original mit, Eltern die Geburtsscheine der Kinder im Original. Zivilstandsdokumente, die weder in einer schweizerischen Amtssprache noch auf Englisch ausgestellt sind, brauchen das Original und eine offizielle Übersetzung. Die Anmeldung kostet CHF 40 pro erwachsene Person, dazu kommt die Gebühr des Migrationsamts für deine Bewilligung, die die Stadt mit CHF 72 bis 127 pro erwachsene Person aus EU und EFTA und CHF 124 bis 144 für alle anderen angibt. Für die Gebühr des Migrationsamts zahlst du laut Stadt am besten mit Karte.

Falls du später zum Standort West musst: Ab dem 2. November 2026 ist das Personenmeldeamt West an der Hardstrasse 41. Die Anmeldung ist der Schlüssel, der Ausweis folgt aus ihr.

Welche Bewilligung du bekommst und wann der Ausweis kommt

Welche Bewilligung du bekommst, hängt von deinem Pass und deinem Vertrag ab. Für Staatsangehörige aus EU und EFTA gibt es bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag über mindestens 365 Tage eine B-Bewilligung, gültig für fünf Jahre. Bei einem Vertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr gibt es eine L-Bewilligung, die so lange gilt wie der Vertrag. Für Arbeit von weniger als drei Monaten pro Kalenderjahr brauchst du gar keine Bewilligung, nur eine Online-Meldung.

Für alle anderen stand die Art der Bewilligung schon vor der Einreise fest. Was bleibt, ist der Ausweis. Laut der Seite des Kantons musst du persönlich beim Migrationsamt vorbeigehen, damit es deine biometrischen Daten erfassen kann; danach wird der Ausweis hergestellt und dir per Post geschickt. Bist du mit einer Einreiseerlaubnis für mehr als vier Monate Arbeit gekommen, darfst du nach Bundesrecht nach der Anmeldung zu arbeiten beginnen, sofern die Behörde nichts anderes verfügt. Ein Grund mehr, den Termin nicht über deinen ersten Arbeitstag hinausrutschen zu lassen.

Eine Bearbeitungszeit veröffentlicht der Kanton nicht. Bewahr die Zusicherung der Bewilligung und deine Anmeldebestätigung also zusammen auf, bis der Ausweis da ist. Danach kommt die Frist, die fast jeder Ratgeber erwähnt, aber kaum einer erklärt.

Wie lange hast du Zeit für die Krankenkasse?

Drei Monate ab dem Tag, an dem du in der Schweiz Wohnsitz nimmst. Schliesst du innert dieser Zeit ab, beginnt die Versicherung an deinem Zuzugstag und übernimmt auch Arztrechnungen seit diesem Tag. Die Prämien zahlst du ebenfalls rückwirkend bis zu diesem Tag.

So beschreibt es das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Seite zur Versicherungspflicht. Meldest du dich zu spät an, beginnt die Versicherung erst mit dem Beitritt, und du zahlst einen Prämienzuschlag, ausser die Verspätung war entschuldbar. Tust du gar nichts, weist dich der Kanton einer Krankenkasse seiner Wahl zu. Die drei Monate sind also keine Schonfrist zum Sparen: Die Prämien schuldest du so oder so. Du gewinnst nur Zeit zum Vergleichen.

Zwei Punkte zählen, wenn du Vollzeit angestellt bist. Erstens bist du über deinen Arbeitgeber schon gegen Unfälle versichert. Die Suva schreibt, dass Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle versichert sind und, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, auch gegen Nichtberufsunfälle. Laut BAG sistiert deine Krankenkasse die Unfalldeckung auf Antrag, wenn du nachweist, dass du über die Arbeit vollständig versichert bist, und senkt die Prämie entsprechend. Zweitens ändern die Prämien jedes Jahr im Januar, und du kannst die Krankenkasse bis Ende November auf das neue Jahr wechseln, wie das Amt in seiner Mitteilung zu den Prämien 2027 festhält. Kommst du im Oktober oder November an, wähl mit Blick auf den Preis im nächsten Jahr.

Dieser Preis ist mit Abstand der grösste Fixposten auf dieser Liste. Im Kanton Zürich liegt die mittlere Prämie für Erwachsene ab 26 Jahren laut der Tabelle des Bundes zu den kantonalen Prämien bei CHF 451.30 im Monat für 2026 und bei CHF 477.00 für 2027. Für 19- bis 25-Jährige sind es 2027 CHF 333.80. Dieser Mittelwert umfasst alle Franchisen und Modelle, deine eigene Prämie kann also deutlich darüber oder darunter liegen.

Monatskosten einer erwachsenen Person in Zürich, 2027: Krankenkasse CHF 477.00 (Kantonsdurchschnitt), NetzPass CHF 91.00, Serafe CHF 26.00, Halbtax CHF 16.25. Einmalig: CHF 40 Anmeldung plus CHF 72 bis 144 Migrationsamt.
Was das Nötigste eine erwachsene Person in der Stadt Zürich pro Monat kostet, zu den Preisen für 2027; das Halbtax ist freiwillig. Unsere Berechnung aus den Zahlen von BAG, ZVV, SBB, Serafe und Stadt Zürich.

Ist die Anmeldung erledigt und die Krankenkasse gewählt, kommt das Geld an die Reihe.

Warum das Bankkonto nach der Anmeldung kommt

Weil die einzige Bank, die dich nehmen muss, erst dazu verpflichtet ist, wenn du in der Schweiz wohnst.

In der Schweiz gibt es kein allgemeines Recht auf ein Bankkonto, wohl aber eine Grundversorgung im Zahlungsverkehr. Die Postverordnung verpflichtet PostFinance, mindestens ein Angebot für ein Zahlungsverkehrskonto für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zu machen, mit Überweisungen sowie Bareinzahlungen und -bezügen in Schweizer Franken. Ablehnen darf sie eine Kundin oder einen Kunden nur aus engen Gründen, etwa wegen der Regeln gegen Geldwäscherei. Andere Banken entscheiden selbst, wen sie nehmen.

Praktisch heisst das zweierlei. Frag deinen Arbeitgeber, ob dein erster Lohn auf ein Schweizer Konto warten oder auf ein ausländisches gehen kann, und eröffne das Konto, sobald du angemeldet bist, nicht vorher. Halt deine Anmeldebestätigung und deine Bewilligungsunterlagen bereit, denn die Bank prüft deine Identität und deinen Wohnort.

Mit dem Lohn kommen zwei weitere Nummern, die du nie beantragen musst.

Musst du eine AHV-Nummer beantragen?

Nein. Die AHV-Nummer, deine Schweizer Sozialversicherungsnummer, wird automatisch vergeben, wenn du dich in der Schweiz niederlässt, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Hast du beim Stellenantritt noch keine, meldet dich dein Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse an, und diese beantragt sie.

Du findest sie auf deiner Krankenkassenkarte: 13 Ziffern, beginnend mit 756. Einen separaten AHV-Ausweis brauchst du nicht, und er wird auch nicht automatisch ausgestellt. Für Behörden und Arbeitgeber reicht es, die Nummer zu kennen.

Bei den Steuern ist es am Anfang ähnlich. Hast du weder den Schweizer Pass noch eine C-Bewilligung und bist auch nicht mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet, dann zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie dem Steueramt, bevor du den Lohn bekommst. Diese sogenannte Quellensteuer heisst für dich: Im ersten Monat musst du nichts einreichen. Die nächste Rechnung kommt allerdings, ob du mit ihr rechnest oder nicht.

Serafe: die Rechnung, die du nie bestellt hast

Serafe ist die Firma, die in der Schweiz die Radio- und Fernsehabgabe erhebt, und sie verrechnet jedem Privathaushalt denselben Betrag.

Anmelden musst du dich dort nicht. Massgebend ist laut Gesetz der Haushalt, wie er im Einwohnerregister erfasst ist, und die Abgabepflicht beginnt am ersten Tag des Monats, nachdem der Haushalt gebildet wurde. Deine Anmeldung beim Personenmeldeamt bringt dich also auf die Liste von Serafe. Laut der Website von Serafe beträgt die Abgabe für einen Privathaushalt CHF 335 im Jahr, ab dem 1. Januar 2027 sinkt sie auf CHF 312. Die Rechnung kommt einmal im Jahr, ausser du verlangst eine vierteljährliche, und alle Erwachsenen im Haushalt stehen darauf und haften solidarisch. Stimmen Namen oder Adresse nicht, korrigierst du das laut Serafe bei der Einwohnerkontrolle, nicht bei Serafe.

Serafe warnt auch vor Phishing in ihrem Namen: Die Firma verschickt keine E-Mails mit Links, über die du Kontodaten eingeben sollst, und verlangt keine Zahlung per TWINT. Behandle solche Nachrichten als Fälschung.

Bleibt das Abo, das du jeden Tag brauchst.

Welches ÖV-Abo du kaufen solltest

Für die Stadt Zürich einen persönlichen ZVV-NetzPass für 1 bis 2 Zonen, und wenn du am Wochenende durch die Schweiz reist, zusätzlich ein Halbtax.

Die Stadt ist die Zone 110, und der ZVV schreibt, dass du für die Stadt Zürich ein Abo für 1 bis 2 Zonen brauchst. Für Erwachsene in der 2. Klasse kostet es bis zum 12. Dezember 2026 CHF 88 im Monat oder CHF 813 im Jahr. Ab dem 13. Dezember gelten die neuen ZVV-Preise: CHF 91 im Monat und CHF 840 im Jahr. Pendelst du von ausserhalb der Stadt, zähl zuerst deine Zonen auf dem ZVV-Zonenplan. Ein persönliches Abo wird auf den SwissPass geladen, und laut ZVV lohnt sich ein Monatsabo schon ab drei bis vier Fahrten pro Woche.

Mit dem Halbtax zahlst du für die meisten Zugbillette im ganzen Land nur die Hälfte. Die SBB führen es für Erwachsene ab 25 Jahren zu CHF 190 im Jahr, ab dem 13. Dezember 2026 zu CHF 195.

Was nach Tag 30 warten kann

Einiges hat längere Fristen, gehört aber trotzdem in deine Agenda.

Dein ausländischer Führerschein gilt eine Weile, aber nach Bundesrecht brauchst du einen Schweizer Führerausweis, sobald du seit zwölf Monaten hier wohnst. Die Wahl der Krankenkasse kannst du jeden November neu treffen. Und ziehst du in eine andere Gemeinde, gilt dieselbe 14-Tage-Frist: Innert dieser Zeit meldest du dich in der neuen Gemeinde an und in der alten ab.

Dieser ganze Papierkram läuft auf Deutsch: Die Zuzugsseite der Stadt gibt es nur auf Deutsch, ebenso die Seiten zu den Bewilligungen und die Gesetze, die hier verlinkt sind. Ob du Deutsch auch an deinem Arbeitsplatz brauchst, ist eine andere Frage. Die beantworten wir in Brauchst du Deutsch für einen Software-Job in Zürich?.

Was du tun solltest, sobald du unterschrieben hast

Hast du bei einem Zürcher Arbeitgeber unterschrieben und ein Startdatum, plane drei Dinge. Buch den Anmeldetermin am Tag deines Einzugs und nimm den ersten freien Termin; liegt er nach den 14 Tagen, beantrage eine Fristverlängerung. Trag das Datum drei Monate nach deinem Zuzug als Frist für die Krankenkasse in deine Agenda ein und vergleiche die Kassen vorher, ohne Unfalldeckung. Und klär mit HR, ob dein erster Lohn auf ein Schweizer Konto warten kann.

Suchst du noch nach dem passenden Arbeitgeber, zeigt unsere Übersicht, wer in Zürich Software Engineers einstellt, welche Firmen die meisten offenen Stellen hatten. Und ist der Papierkram erledigt, sind die Tech-Meetups der Stadt ein guter Weg, die Leute kennenzulernen, mit denen du bald zusammenarbeitest.

Häufige Fragen

Wo melde ich mich an, wenn ich in Winterthur oder Uster wohne?
Dann meldest du dich bei der Einwohnerkontrolle deiner eigenen Gemeinde an, nicht beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich. Die Schritte zur Bewilligung laufen wie in der Stadt über das kantonale Migrationsamt, aber jede Gemeinde legt ihre eigenen Gebühren und Terminregeln fest. Auf ihrer Website steht, welche Unterlagen sie will und ob du einen Termin brauchst.
Brauche ich eine Schweizer Krankenkasse, wenn ich im Heimatland versichert bin?
In der Regel ja: Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Schweizer Grundversicherung abschliessen. Manche Personen können sich befreien lassen, und über jedes Gesuch entscheidet die kantonale Behörde an deinem Wohn- oder Arbeitsort. Stell das Gesuch vor Ablauf der drei Monate, damit dir bei einer Absage noch Zeit für eine Schweizer Krankenkasse bleibt.
Muss in einer WG jede Person die Serafe-Gebühr zahlen?
Nein. Die Abgabe wird pro Haushalt einmal erhoben, egal wie viele Personen darin wohnen. Alle Erwachsenen im Haushalt stehen aber auf der Rechnung und haften solidarisch dafür, also klärt früh, wer zahlt und wie ihr den Betrag aufteilt.
Wie lange darf ich mit dem ausländischen Führerschein in der Schweiz fahren?
Zwölf Monate. Danach verlangt das Bundesrecht einen Schweizer Führerausweis, plane den Umtausch beim kantonalen Strassenverkehrsamt also rechtzeitig. Bis dahin reicht dein gültiger nationaler Ausweis, wenn er die Fahrzeugkategorien klar und in lateinischer Schrift zeigt; sonst brauchst du zusätzlich einen internationalen Führerausweis.

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